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OVG Hamburg, 23.07.1968 - Bf I 34/67 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61
Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die …
Auszug aus OVG Hamburg, 23.07.1968 - Bf I 34/67
Die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs (VwGO § 80 Abs. 1) führt nicht zu einer zeitlichen Verschiebung der im Verwaltungsakt bestimmten Fristen oder Termine.Die Erledigung der Hauptsache tritt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ohne Rücksicht darauf ein, ob die Klage bis zu dem Ereignis, das sie gegenstandslos gemacht hat (hier: Fristablauf), zulässig und begründet gewesen ist oder nicht (wie BVerwG 1965-01-14 I C 68.61 = BVerwGE 20, 146 gegen BGH Urteil vom 1964-11-25 V ZR 187/62 = NJW 1965, 537). - BGH, 25.11.1964 - V ZR 187/62
Auszug aus OVG Hamburg, 23.07.1968 - Bf I 34/67
Die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs (VwGO § 80 Abs. 1) führt nicht zu einer zeitlichen Verschiebung der im Verwaltungsakt bestimmten Fristen oder Termine.Die Erledigung der Hauptsache tritt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ohne Rücksicht darauf ein, ob die Klage bis zu dem Ereignis, das sie gegenstandslos gemacht hat (hier: Fristablauf), zulässig und begründet gewesen ist oder nicht (wie BVerwG 1965-01-14 I C 68.61 = BVerwGE 20, 146 gegen BGH Urteil vom 1964-11-25 V ZR 187/62 = NJW 1965, 537).